BNetzA stoppt 0900-Missbrauch
Die Bundesnetzagentur ist gegen einen besonders dreisten Fall von großflächigem Rufnummern-Missbrauch vorgegangen. Wegen nachgewiesenem Rufnummern-Spam wurde die 0900-Rufnummer des Unternehmens abgeschaltet sowie ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen. Das auffällig gewordene Geschäftsmodell ist künftig verboten - bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Zwangsgelder.
Das war passiert: Ein TK-Unternehmen hatte mit automatisierten Sprachansagen Endkunden kontaktiert und sie auf diesem Weg über den Gewinn eines Preises informiert. Wer weitere Informationen und Angaben zum Gewinn wünschte, wurde gebeten, eine bestimmte Taste im Ziffernblock des Telefons zu drücken. Über diese Aktion wurde das laufende Gespräch an die Rufnummer 0900-3101655 weiter geleitet, unter der erhöhte Gebühren für die Verbindung fällig wurden - natürlich ohne einen vorherigen kostenlosen Hinweis für den Anrufer. Wie zu erfahren war, funktionierte die Weiterleitung auch dann, wenn der Anschluss eigentlich für die Anwahl von 0900er Verbindungen gesperrt war.
Aus Sicht der Bundesnetzagentur ein Verstoß gegen geltendes Recht und Grund genug, um hier einschreitend tätig zu werden. Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, äußerte sich zu dem Fall: "Wir schützen die Verbraucher und gehen unnachgiebig gegen einen derartig organisierten Rufnummermissbrauch vor. Das Telekommunikationsgesetz hat uns Instrumente an die Hand gegeben, mit denen wir den Missbrauch von Telefonnummern bekämpfen können. Diese Instrumente schöpfen wir voll aus. Es darf nicht zu Schlupflöchern für Unternehmen kommen, die durch technische Manipulationen eindeutige Regeln umgehen wollen. Missbrauch von Rufnummern und Tricks dürfen nicht Basis für Geschäftsmodelle sein. Dies kann auch nur im Interesse rechtschaffender Anbieter im Mehrwertdienstemarkt sein."
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