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Aus für 111

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Zwar ist schon heute das Anbieten von telefonischen Auskünften prinzipiell für jeden möglich, der über die entsprechenden Verzeichnisse verfügt;aber nur Netzbetreibern wie beispielsweise der Swisscom steht die allseits bekannte Rufnummer 111 für Inlandsauskünfte zur Verfügung. Um die durch diesen Wettbewerbsvorteil verursachte Diskriminierung aufzuheben und generell mehr Transparenz in den Markt für Auskunftsdienste zu bringen, vergibt das Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) erstmalig am 30. Januar 2001 neue, vierstellige Kurznummern, die nach dem Schema 18xy (die letzten beiden Ziffern dienen zur Kennzeichnung des Anbieters) gebildet werden. Langfristig soll die bekannte Rufnummer 111 ebenfalls durch eine solche Kurznummer ersetzt werden. Unternehmen, die eine der neuen Rufnummern zugeteilt bekommen möchten, müssen dafür ein schriftliches Gesuch bei der BAKOM einreichen. Gesuchsformulare sowie die Zuteilungsbedingungen können unter www.bakom.ch abgerufen oder beim Sekretariat für der Sektion Nummerierung und Adressierung des BAKOM unter +41 032- 327 5527 angefordert werden. Für die erstmalige Zuteilung von Kurznummern am 30. Januar 2001 werden alle Gesuche berücksichtigt, die bis zum 19. Januar 2001, 24.00 Uhr (es gilt das Datum des Poststempels) beim BAKOM eingehen. Sollten sich mehrere Gesuchsteller um dieselbe Nummer bewerben, entscheidet das Los.

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