Aufzeichnungspflicht bei Anlagenberatung am Telefon kommt 2010
Um die Rechte von Privatanlegern zu stärken hat die Bundesregierung beschlossen, dass Banken und Sparkassen ab Januar 2010 jede Anlageberatung in Finanzinstrumenten gegenüber Privatkunden schriftlich protokollieren müssen und dem Anleger eine Ausfertigung des Protokolls auszuhändigen ist. Auch bei telefonischer Beratung.
Verstöße gegen diese neuen Anforderungen können von der BaFin (Bundesanstalt für Bankdienstleistungsaufsicht) mit sehr hohen Bußgeldern geahndet werden. Aus diesem Grunde rüsten sich immer Banken und Sparkassen mit Geräten zur Aufzeichnung von Telefongesprächen aus, um den erweiterten Aufzeichnungs- und Protokollierungspflichten nachkommen zu können.
„Die verstärkte Nachfrage aus dem Banken Bereich nach unseren Mitschneidesystemen ist deutlich zu spüren. Banken und Finanzdienstleister müssen sich jetzt mit dem Thema beschäftigen, um entsprechend vorbereitet zu sein und Rechtssicherheit zu haben, sobald die neue Gesetzgebung greift.“ so ein Sprecher der Firma Speech Design. Das Unternehmen bietet Einzelplatz- und Mehrplatz-Lösungen zur Gesprächsaufzeichnung an, die den hohen Sicherheitsanforderungen im Bankenumfeld gerecht. Ein Zugriff von Unbefugten auf die Mitschnitte ist beispielsweise nicht möglich.
Beim betreffenden Gesetz handelt es sich im Übrigen um das Wertpapierhandelsgesetz (WphG) - speziell um Paragraph 34.
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