Ab heute: Neue Preisobergrenzen bei 0180
Mit dem heutigen Tag treten einige Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft, die den Rufnummernbereich 0180 - die so genannten "Service-Dienste" - betreffen. Die wichtigste Anpassung sind neue Preishöchstgrenzen für 0180-Anrufe aus dem Fest- und Mobilfunknetz.
Ab dem 1. März 2010 gelten für Service-Dienste von der Bundesnetzagentur festgelegte Preishöchstgrenzen für Anrufe aus dem Festnetz (14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf) und für Anrufe aus den Mobilfunknetzen (42 Cent pro Minute oder 60 Cent pro Anruf). Während sich die Vorgaben für Anrufe aus dem Festnetz nicht geändert haben, sind Preishöchstgrenzen für Anrufe aus den Mobilfunknetzen zum ersten Mal angegeben. Ferner hat die Bundesnetzagentur festgelegt, dass Anrufe aus den Mobilfunknetzen zu den Nummernteilbereichen 0180-1, -2, -3, -4 und -5 künftig nur noch pro Minute und nicht mehr pro Anruf abgerechnet werden.
Für Verbraucher sind diese Neuregelungen immer noch alles andere als transparent. „Die Regelung, dass die Rufnummerngassen 0180-2 und -4 bei Anrufen aus dem Festnetz pro Anruf, bei Anrufen aus den Mobilfunknetzen jedoch weiterhin pro Minute abgerechnet werden, ist für die Verbraucher verwirrend,“ kritisiert Boris Schmidt, Geschäftsführer des Fachverband Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e. V. (FST) die Festlegung. Eine einheitliche Abrechnungsweise bei Anrufen aus dem Festnetz und den Mobilfunknetzen wäre im Sinne der Verbraucher wünschenswert gewesen.Trotz erkannter Optimierungsansätze hat der FST die neuen Regelungen bereits in den für dessen Mitglieder verbindlichen Verhaltenskodex integriert. Auch er tritt mit dem 1. März 2010 in Kraft.
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