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Verschärfungen bei unerlaubter Telefonwerbung seit heute in Kraft

 – Alexander Jünger

Im Bundesgesetzblatt des Monats Oktober ist das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken erschienen und damit sind seit heute die Verschärfungen bei unerlaubter Telefonwerbung und Kaltanrufen in Kraft.

Gestern erschien die Oktoberausgabe des Bundesgesetzblattes, heute ist es schon Realität: Seit dem 9. Oktober gelten nun die verschärften Regelungen, die im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken formuliert sind. Die Hauptthemen betreffen Bußgelder und die Einführung einer Bestätigungslösung bei Gewinnspielen. So wurde etwa der Bußgeld-Rahmen bei unerlaubten Werbeanrufen von bisher 50.000 Euro auf nun bis zu 300.000 Euro erhöht. Außerdem können Bußgelder jetzt auch verhängt werden, wenn so genannte automatische Anrufmaschinen bei unerlaubter Telefonwerbung zum Einsatz kommen. Eine große Änderung gibt es beim Abschluss von Verträgen über Gewinnspieldienste. Diese bedürfen ab sofort ein Formerfordernis, müssen also schriftlich - also per Brief, Fax oder Mail - vorliegen, damit sie wirksam werden.

Nach der Ansicht von Patrick Tapp, Vizepräsident Kommunikation im Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV), verbessere dieses Gesetz "den Verbraucherschutz, ohne dem Kunden den Komfort zeitgemäßer Dienstleistungsangebote vorzuenthalten". Das die große Bestätigungslösung bei telefonisch geschlossenen Verträgen nur für Gewinnspielvermittler gilt, hält er für "eine richtige Entscheidung", da Verbraucher somit nach wie vor praktisch, unkompliziert und rechtssicher Verträge abschließen" können und "durch gesetzliche Widerspruchslösungen optimal geschützt" sind".

Den kompletten Wortlaut des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken können Sie hier online im Bundesgesetzblatt nachlesen ...

Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

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