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Verschärfung beim Datenschutz: Offizieller Entwurf steht!

 – Alexander Jünger

Seit Mittwoch Abend liegt nun der erwartete offizielle Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zum Thema Datenschutz vor. Wie der DDV vermeldet, gibt es inhaltlich "nur ganz marginale Änderungen gegenüber dem seit letzter Woche kursierenden inoffiziellen Vorentwurf". Der im Vorentwurf zunächst auf den 1. Juli 2009 datierte Zeitpunkt des Inkrafttretens wird nun nicht mehr genannt, sondern offen gelassen - man trifft hier noch keine Festlegung. Auch die Übergangsfrist bleibt zunächst offen.

Hauptpunkt des Entwurfes ist die Abschaffung des so genannten "Listenprivilegs" - die, wie der DDV es nennt, "nach derzeitigem Gesetz zugunsten unserer Branche bestehende und für das Adressgeschäft so wichtige Ausnahmevorschrift vom allgemeinen gesetzlichen Verbot der Datenverwendung". Mit der geplanten opt-in-Regelung schieße der Gesetzesentwurf weit über das Ziel hinaus.

Hier die vorgesehenen Regelungen noch einmal im Wesentlichen:

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[li]Abschaffung des "Listenprivilegs":

Die Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten zu Zwecken des Adresshandels ist zukünftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen möglich.[/li][/li][/li][/li]

[li]Ausnahme für Bestandskunden:

Eine Einwilligung ist nicht erforderlich für die Verarbeitung und Nutzung der Daten für eigene Angebote, wenn die Daten selbst erhoben wurden (etwa im Rahmen eines Vertragsverhältnisses).[/li][/li][/li][/li]

[li]Keine Ausnahmen:

Das Einwilligungserfordernis soll auch nicht bei der Spendenwerbung von steuerbegünstigten Organisationen gelten.[/li][/li][/li][/li]

[li]Zwang verboten:

Marktbeherrschende Unternehmen dürfen die Einwilligung nicht durch Kopplung mit dem Vertragsabschluss erzwingen.[/li][/li][/li][/li]

[li]Höhere Strafen:

Erweiterung der Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen das Datenschutzrecht.[/li][/li][/li][/li]

[li]Erweiterter Handlungsspielraum:

Möglichkeiten zur Abschöpfung unrechtmäßiger Gewinne aus illegaler Datenverwendung.[/li][/li][/li][/li]

[li]Mehr Transparenz:

Neue Informationspflichten für Unternehmen (bei Feststellung, dass Daten aus dem Verfügungsbereich unrechtmäßig übermittelt wurden).[/li][/li][/li][/li]

[li]Das Siegel kommt:

Einführung eines freiwilligen, gesetzlich geregelten Datenschutzaudits mit der Vergabe eines Datenschutzauditsiegels (Entwurf eines Auditgesetzes).[/li][/ul]Gemeinsam mit dem Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) fordert der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) nun die Beibehaltung des bisher geltenden Listenprivilegs. Vorschlag: Seine Weitergeltung könnte zukünftig an Bedingungen geknüpft werden. Die Verbände schlagen den verpflichtenden Einsatz der DDV-Robinsonliste vor. Sie soll Bürgern den Schutz vor unerwünschter adressierter Werbung ermöglichen. Weiterhin begrüßen bvh und DDV die geplante Einführung eines Datenschutzsiegels für Unternehmen. Wer ein solches "TÜV-Siegel" besitzt, muss das Listenprivileg aber in Zukunft weiter nutzen dürfen. Auf diese Weise kann ein gerechter Interessenausgleich geschaffen werden, denn Datenschutz und Kundendialog schließen sich nicht aus.

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