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Telefonwerbung und Verbraucherschutz: Bundesrat "winkt durch"

 – Alexander Jünger

Am vergangenen Freitag hat sich das Plenum des Bundesrates auf seiner mehr als 90 Punkte umfassenden Agenda sowohl mit unerlaubter Telefonwerbung als auch mit den aktuell geforderten Verschärfungen des Datenschutzes befasst. Dabei wurde - wie erwartet - den Empfehlungen der beratenden Ausschüsse des Bundesrates gefolgt, die einzelnen Punkte wurden angesichts der übergroßen Agenda - wie es Patrick Tapp, Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog im DDV, formuliert - "durchgewunken".

Hier noch einmal die wesentlichen Empfehlungen des Bundesrats im Detail:

Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung:

In das Artikelgesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung soll auch eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes aufgenommen werden, nach der das unbefugte Nutzen personenbezogener Daten zum Zweck der Werbung per Telefon, Fax oder E-Mail bußgeldbewehrt wird.

Die Einwilligung zur Telefonwerbung soll nur noch "in Textform" möglich sein.

Die so genannte Bestätigungslösung (Willenserklärungen, die ein Verbraucher bei einem unerlaubten Telefonanruf abgibt) wird erst wirksam, wenn der Verbraucher sie innerhalb von zwei Wochen in Textform bestätigt. Diese Bestätigungslösung war bereits im Frühjahr im Stadium des ministeriellen Referentenentwurfs zunächst gefordert und dann wieder gestrichen worden. Sie wird seither bis heute von der Bundesregierung abgelehnt. Gerade in diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass das Gesetz nicht der Zustimmungspflicht des Bundesrates unterliegt.

Das im Regierungsentwurf vom 30.Juli 2008 bereits vorgesehene Bußgeld für unerlaubte Telefonwerbung von bis zu 50.000 Euro soll auf 250.000 Euro heraufgesetzt werden.

Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes:

Die Übermittlung und Nutzung der Daten Betroffener für Zwecke der Werbung, Markt- und Meinungsforschung nach § 28 Abs. 3 Nr. 3 BDSG sowie für die geschäftsmäßige Datenverarbeitung im Bereich der Werbung, Markt- und Meinungsforschung und des Adresshandels nach § 29 BDSG bedarf der vorherigen Einwilligung des Betroffenen (opt-in-Regelung). Dieses hat auch zu geschehen, wenn sich ein Unternehmen bei Inkrafttreten des Änderungsgesetzes bereits im Besitz derartiger Daten befindet. Die Bundesregierung wird um Prüfung gebeten, ob verfassungsrechtliche Anforderungen insbesondere des Rechtsstaatsprinzips dazu zwingen, eine Übergangsregelung zu schaffen, die es den vorbezeichneten Unternehmen gestattet, bei Inkrafttreten des Änderungsgesetzes bereits erhobene Daten noch innerhalb einer Übergangsfrist von einem Jahr zu übermitteln und zu nutzen.

Einführung eines Kopplungsverbots: Firmen dürfen einen Vertragsabschluss nicht von der Zustimmung zur Nutzung solcher Daten abhängig machen, die für die Vertragsabwicklung nicht benötigt werden.

Gesetzliche Klarstellung, dass das Datenschutzrecht verbraucherschützenden Charakter hat.

So geht es nun weiter:

Im weiteren parlamentarischen Verfahren hat die Bundesregierung nunmehr sechs Wochen Zeit für eine Gegenäußerung zu diesen Empfehlungen, bevor das Gesetz dem Bundestag zur ersten Lesung zugeleitet wird. Indes hat etwa der DDV angekündigt, sowohl im Bereich Telefonwerbung als auch im Segment Datenschutz weiterhin intensive Lobbyarbeit zu leisten.

Ein aktuelles Beispiel: Der DDV hat seinen Mitgliedern einen Musterbrief zur Verfügung gestellt, den die an den für Sie zuständigen Wahlkreisabgeordneten im Bund und Land schicken sollen. Es geht um Einspruch gegen die geplante Abschaffung des so genannten Listenprivilegs" in § 28 Abs. 3 Ziff. 3 BDSG. Belibt der Vorschlag wie gehabt, wäre die Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten zu Zwecken des Adresshandels künftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen möglich. Aus Sicht des DDV wären hiervon nicht allein Adressdienstleister, sondern beispielsweise auch Lettershops, Agenturen und Dialogmarketing-Anwender betroffen. "Werden die angekündigten Änderungen des BDSG wahr, so hätte dies fatale Folgen für die Werbewirtschaft und die Volkswirtschaft insgesamt", so DDV-Präsident Dieter Weng in einer Rundmail an die DDV-Mitglieder.

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