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Tele2 zu Ordnungsgeld verurteilt

 – Simone Fojut

Der Düsseldorfer Telekommunikationsanbieter Tele2 ist wegen verbotener Cold Calls zu zwei Ordnungsgeldern von insgesamt 200.000 Euro verurteilt worden.

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Düsseldorf gegen das Telekommunikationsunternehmen Tele2 ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt. In einem anderen Verfahren, welches nicht von der Wettbewerbszentrale betrieben wurde, ist Tele2 kürzlich ebenfalls zu einem Ordnungsgeld von 100.000 Euro verurteilt worden.

Zuvor war das Unternehmen vom gleichen Gericht verurteilt worden, unaufgeforderte Anrufe bei Verbrauchern zu unterlassen. Gleichwohl gingen bei der Wettbewerbszentrale weiterhin Beschwerden wegen Telefonwerbung von Tele2 ein, so dass das Gericht nunmehr eine hohe Strafe verhängt hat.

Das Landgericht Düsseldorf lastete dem dort ansässigen Unternehmen an, es habe sich über eine Unterlassungsverfügung des Gerichts hinweggesetzt, nach der es unaufgeforderte Anrufe bei Verbrauchern unterlassen muss. Tele2 halte es nach wie vor nicht für erforderlich, seine Organisationsstruktur grundsätzlich zu ändern, zitiert die Wettbewerbszentrale aus dem neuen Richterspruch. Wettbewerbsverstöße dürften allenfalls "ausnahmsweise" erfolgen, schreibt das Gericht. Ein Ordnungsgeld in dieser Höhe sei "gerade noch als ausreichend anzusehen".

"Zivilgerichte nehmen das Problem sehr ernst"

Mit Blick auf die politische Debatte um die Einführung eines Bußgeldtatbestandes erklärte Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg: "Die Beschlüsse zeigen, dass die Zivilgerichte das Problem sehr ernst nehmen und heute schon in der Lage sind, drastische Geldstrafen zu verhängen." Allerdings gebe es in anderen Fällen der Telefonwerbung weitere Probleme und Fragen in technischer Hinsicht, insbesondere bei der Feststellung der Täter. Hier stehe die Wettbewerbszentrale als Sachverständiger in ausführlichem Dialog mit den zuständigen Ministerien, um zu sachgerechten Lösungen beizutragen.

Tele2 kündigte eine Beschwerde gegen die Entscheidung an.

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