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Kostenlose Warteschleife: Die neue Rechtslage im Überblick

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Ab dem 1. September dieses Jahres gelten die neuen Regelungen im Telekommunikationsgesetz (TKG). Hier noch einmal alle Festlegungen im Überblick.

Die Novelle des TKG schreibt vor, dass Warteschleifen vor und während Verbindungen zu kostenpflichtigen Sonderrufnummern für den Anrufer kostenlos gestaltet werden müssen. Der Gesetzgeber hat sich auf ein zweistufiges Verfahren mit folgenden Übergangsfristen geeinigt.

Phase 1 beginnt drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, also am 1. September 2012. Dann müssen die ersten zwei Minuten (also 120 Sekunden) Wartezeit bis zur Bearbeitung des Anliegens für den Anrufer kostenlos sein. Nachgelagerte Warteschleifen im weiteren Verlauf der Verbindung dürfen jedoch weiterhin kostenpflichtig sein – zum Beispiel bei Weitervermittlung des Anrufers zu einem anderen Agenten.

Phase 2 zündet zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, also voraussichtlich ab 1. Juni 2013. Auch vor- und nachgelagerte Warteschleifen müssen dann für den Anrufer kostenlos sein. Außerdem muss der Anrufer über die voraussichtliche Wartezeit informiert werden. Desweiteren muss ein Hinweis erfolgen, ob die Warteschleife kostenlos ist oder ob die Verbindung zu einem Festpreis abgerechnet wird.

Weitere Hinweise:

Von der Novellierung des TKG ausgenommen sind Rufnummern mit Ortsnetz-Vorwahl, Mobilfunk-Langwahlen und entgeltfreie Rufnummern, ferner Sonderrufnummern mit Abrechnung zu einem Festpreis. Bei Anrufen zu Sonderrufnummern aus dem Ausland dürfen auch bei Warteschleifen Kosten für die Auslandsverbindung abgerechnet werden.

Automatisierte Sprachdialoge zur Abfrage von Informationen, die für die Bearbeitung des Kundenanliegens erforderlich sind, gelten nicht als Warteschleife. Dasselbe gilt für automatisierte Informationsdienste, zum Beispiel zur Abfrage von Verkehrsinformationen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass für den Anrufer vor Beginn der Verbindung erkennbar sein muss, dass es sich bei der Dienstleistung um eine automatisierte Ansage handelt (etwa eine Zeitansage etc.).

Für Verstöße sieht der Gesetzgeber Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 Euro vor. Weiterhin entfällt die Entgeltzahlungspflicht des Anrufers für den gesamten Anruf.

Weitere Informationen zum Thema "kostenlose Warteschleife"finden Sie hier auf der Internetpräsenz von Vodafone ...

Foto: pixelio.de / Gerd Altmann

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