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DDV lehnt Einsatz automatischer Anrufmaschinen ab

 – Simone Fojut

"Werbebotschaften über Anrufautomaten müssen aus rechtlichen Gründen explizit angefordert werden und sollten aus kommunikativer Sicht nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden", warnt Michael Martin, Vorstand des Deutschen Direktmarketing Verbandes (DDV). Der unsachgemäße und rechtswidrige Einsatz von automatischen Anrufmaschinen stellt ein hohes Risiko für werbetreibende Unternehmen dar: Juristisch handelt es sich einerseits um einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht, andererseits kann ein Betroffener auch einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht geltend machen.

Vielleicht noch schlimmer sind jedoch Image- und Akzeptanzverluste beim Verbraucher, die ein störender Automaten-Anruf auslösen kann. "Wenn Maschinen Verbrauchern einen Dialog nur vorspielen, dann ist das - gerade bei älteren oder kommunikationsunerfahrenen Personen - unredlich", so das DDV-Vorstandsmitglied. "Dialogangebote müssen glaubhaft und ehrlich gemein sein, sonst straft der Verbraucher zu Recht das Unternehmen ab."

Der DDV hat deshalb einen Leitfaden für werbetreibende Unternehmen herausgegeben, die die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Einbindung von Anrufautomaten in die Kommunikationsstrategie erläutert. Um gegen den drohenden Missbrauch von Anrufautomaten aktiv zu werden, hat der Verband bereits einzelne Fälle über die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Abstimmung mit Verbraucherschützern verfolgen lassen.

Das Positionspapier "Automatische Anrufmaschinen" können Sie Hier abrufen.

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