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Bundestag: Härtere Regelungen bei unseriösen Geschäftspraktiken

 – Alexander Jünger

Der Bundestag hat gestern in zweiter und dritter Lesung das "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" beschlossen. Das Paket enthält Verbesserungen zum Verbraucherschutz in verschiedenen Bereichen - darunter auch Regelungen zur Verschärfung der Telefonwerbung. Die Verbände CCV und DDV begrüßten die Festlegungen.

Hier die wesentlichen Bestimmungen im Kurzüberblick:

Telefonwerbung: Anrufe mit so genannten "automatischen Anrufmaschinen" wurden nun auch in den Bußgeldtatbestand einbezogen und die Bußgeldobergrenze von 50.000 auf 300.000 Euro angehoben. Außerdem bedürfen Verträge über Gewinnspieleintragungsservices nun der Textform (durch Brief, E-Mail oder SMS).

Inkasso: Dem Unwesen, nicht existierende Forderungen einzutreiben, soll das Handwerk gelegt werden. Inkassounternehmen sollen zur Angabe verpflichtet werden, wie Hauptforderung und etwaige zusätzliche Gebühren entstanden sind.

Abmahnungen: Private Internetnutzer, die unerlaubt Musik oder Videos ins Netz stellen oder tauschen, werden des Öfteren von Anwälten oder Abmahnvereinen mittels hoher Gebühren massenhaft abgemahnt. Künftig sollen privaten Internetnutzern bei erstmaligem Urheberrechtsverstoß maximal 155,30 Euro berechnet werden können.

Gegen dieses Gesetz kann der Bundesrat binnen drei Wochen den Vermittlungsausschuss anrufen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Gesetz noch vor der Bundestagswahl im September dieses Jahres in Kraft tritt.

Die Branchenverbände haben indes die Verschärfung der Regelungen unisono begrüßt. Patrick Tapp, Vizepräsident Kommunikation des Deutschen Dialogmarketing Verbands (DDV), bezeichnete die Entscheidung des Bundestags als "ausgewogen". Tapp: "Hier wird der Verbraucher, der immer auch Kunde ist, einerseits geschützt, ohne dass ihm andererseits der Komfort zeitgemäßer Dienstleistungsangebote vorenthalten wird.

Ähnlich äußerte sich der Call Center Verband Deutschland (CCV): "Die Vertragsbestätigung in Textform bei telefonisch vereinbarten Wett- und Lotteriedienstleistungen und das Schließen der Regelungslücke zum Einsatz automatischer Anrufmaschinen sind ganz im Sinne der kundenorientierten Servicewirtschaft in Deutschland", sagte CCV Präsident Manfred Stockmann. Allerdings misst er der Erhöhung der Bußgeldgrenze nur eine "symbolische Wirkung" bei. "Der Gesetzgeber wird damit Kriminelle nicht wirklich abschrecken", ist Stockmann überzeugt. "Eine effektive Strafverfolgung durch die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften" wäre aus seiner Sicht "der bessere Weg gewesen".

Foto:Thorben Wengert / pixelio.de

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