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Telefondolmetschdienst wird für hörgeschädigte Menschen günstiger

 – Alexander Jünger

Pünktlich zum Jahreswechsel hat die Bundesnetzagentur veranlasst, dass die Gebühren für die private Nutzung des Vermittlungsdienstes für gehörlose und hörbehinderte Menschen gesenkt wurden. Für die private Nutzung zahlen hörbehinderte Menschen jetzt keine monatlichen Grundgebühren mehr. Außerdem haben sich die Minutenpreise verringert.

Der Vermittlungsdienst versetzt gehörlose und hörgeschädigte Menschen in die Lage, Telefongespräche führen zu können. Dazu bauen sie eine Video- oder Datenverbindung zu einem Dolmetscher des Vermittlungsdienstes auf, der die gewünschte Person anruft und die empfangene Mitteilung in Lautsprache übersetzt. Andersherum wird der Wortinhalt des Gesprächspartners in Gebärden- oder Schriftsprache übermittelt. Seit Juli 2017 steht dieser Vermittlungsdienst rund um die Uhr zur Verfügung.

"Die Reduzierung der Kosten für die private Nutzung des Telefondolmetschdienstes ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensverhältnisse gehörloser und hörbehinderter Menschen zu verbessern", so Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann. Für die private Nutzung müssen hörbehinderte Menschen jetzt keine monatlichen Grundgebühren mehr bezahlen. Außerdem haben sich die Minutenpreise für die private Nutzung des Gebärdendolmetschdienstes verringert. Alle Anrufer, hörgeschädigte wie auch hörende, zahlen nun einheitlich 14 Cent pro Minute für den Gebärdendolmetschdienst sowie für den Schriftdolmetschdienst.

Anlass für die Gebührensenkung war die öffentliche Ausschreibung des Vermittlungsdienstes für gehörlose und hörbehinderte Menschen für die Jahre 2019 bis 2022. Den Zuschlag erhielt die "Tess - Sign & Script - Relay Dienste für hörgeschädigte Menschen GmbH".

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