Liebe Leserinnen und Leser der CallCenterNews.
Sie haben es bestimmt in den Nachrichten gehört: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Eigentlich keine Neuigkeit, denn schon am 14. Mai 2019 - vor mehr als drei Jahren - hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein maßgebendes Urteil zur Arbeitszeiterfassung gesprochen, wonach Arbeitgeber zu einer "objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeiterfassung" verpflichtet werden. Vertrauensarbeitszeit? Wäre demnach mit EU-Recht nicht vereinbar!
Was das für die Arbeitgeber bedeutet und wie die Arbeitszeiterfassung in Zeiten von Homeoffice, New Work, Arbeiten 4.0 oder wie immer man das heute nennen mag in den Unternehmen umgesetzt wird, bleibt indes abzuwarten. Wir können nur hoffen, dass das Gesetz (wie zuletzt bei der Novelle des Nachweisgesetzes * Paid Content) nicht zu einem analogen Bürokratie-Monster mutiert und dass der Gesetzgeber Vorschriften defininiert, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht unnötig belastet und wirklich mehr Transparenz und Fairness in die Arbeitszeitdokumentation bringt. Es bleibt also weiter spannend.
Was die Welt der Call und Contact Center in den vergangenen zwei Wochen noch so alles bewegte, erfahren Sie natürlich wie immer in Ihren CallCenterNews. Viele interessante Erkenntnisse wünscht,
Ihr CallCenterProfi-Team
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