Liebe Leserinnen und Leser der CallCenterNews.
Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen beschäftigt die Call und Contact Center-Branche schon seit geraumer Zeit. Wie kann es sein, dass hier immer noch so drastische Verbote bestehen, obwohl Kunden dies in der heutigen Zeit schlichtweg einfordern und es auch Arbeitnehmer gibt, die kein Problem haben, an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten?
Zugegeben: Es gibt Ausnahmegenehmigungen. Diese wollte nun die Geschäftsführerin eines Online-Möbelhandels für insgesamt bis zu 14 Kundenservice-Mitarbeiter (im Homeoffice in Sachsen) beantragen, doch das hierfür zuständige Landesamt lehnte den Antrag ab. Begründung: das Unternehmen würde die gesetzlich zulässigen Betriebszeiten weitgehend nicht ausnutzen. Heißt im Umkehrschluss: Wer die maximal möglichen Arbeitszeiten an Werktagen nicht nutzt, erhält auch keine Ausnahmegenehmigung für Sonn- und Feiertagsarbeit. Das Argument der Geschäftsführerin, dass Kundenservice - etwa nachts - im E-Commerce keine Rolle spiele, Wochenenden und Feiertage jedoch schon, ließ das Verwaltungsgericht Berlin nicht gelten und lehnte eine Sondergenehmigung erneut ab. Der Klägerin bleibt also - wie bisher auch - nichts anderes übrig, als auf externe Call Center-Dienstleister mit Sitz in Polen und Irland zurückgreifen. Die alternative Empfehlung des VG Berlins, es sei "der Klägerin ohne Weiteres zumutbar, telefonische Auskünfte nur an Werktagen zu erteilen", war aus ihrer Sicht dann doch weniger zielführend, geschweige denn kundenorientiert. Gegen das Urteil ist noch ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich - wir sind gespannt, ob und wie es weiter geht.
Mehr dazu und was in den vergangenen beiden Wochen noch in der Welt der Call und Contact Center passierte, lesen Sie wie immer in Ihren CallCenterNews. Viele interessante Erkenntnisse wünscht,
Ihr CallCenterProfi-Team
Wenn der Newsletter nicht korrekt angezeigt wird, klicken Sie bitte hier: https://www.callcenterprofi.de/index.php?id=559 |