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CCV: Aufbewahrung und Nachweis von Opt-Ins: Für immer und ewig?

Für die Aufbewahrung von Einwilligungserklärungen in telefonische Werbemaßnahmen (so genannte „Opt-Ins“) existieren momentan keine rechtlichen Vorgaben. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beinhaltet Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche (§§ 8, 9 UWG) und definiert...
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