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Von Gewinnspielen bis Photovoltaik: Beschwerdeflut erreicht Rekordhöhe

 – Alexander Jünger

Die Bundesnetzagentur (BnetzA) verzeichnete im Jahr 2024 einen erneuten Anstieg bei Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung. Insgesamt gingen 37.561 schriftliche Beschwerden ein, was einem Zuwachs von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Besonders häufig beschwerten sich Verbraucher über Anrufe zu Gewinnspielen (20 Prozent) und Energieversorgung (14 Prozent). Auch im Bereich Bauprodukte, insbesondere Photovoltaikanlagen, stieg die Zahl der Beschwerden von 5.320 im Jahr 2023 auf 6.315 in 2024.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betonte die Problematik der unerwünschten Werbeanrufe: "Unerlaubte Telefonwerbung belästigt und verärgert nicht nur, sondern kann auch erhebliche finanzielle Schäden verursachen." Die Behörde verhängte 2024 in elf Bußgeldverfahren Strafen in Höhe von insgesamt 1,373 Millionen Euro. Neben Gewinnspielen, Energieversorgung und Bauprodukten waren auch Nahrungsergänzungsmittel ein häufiges Thema bei den unerwünschten Anrufen.

Die Betrugsmethoden reichten von der Verschleierung des Unternehmensnamens und Anrufgrundes über vorgetäuschte Gesundheitsumfragen bis hin zu aggressiven Verkaufsmethoden. Häufig wurden den Verbrauchern ungewollt Produkte zugesandt oder Verträge und Abonnements untergeschoben.

Die Bundesnetzagentur wies erneut darauf hin, dass unerlaubte Telefonwerbung bußgeldbewehrt ist. Die Ermittlungen basieren auf den schriftlichen Verbraucherbeschwerden, wobei für ein Bußgeldverfahren in der Regel mehrere hundert bis über 2.000 Beschwerden erforderlich sind. Ein bemerkenswertes Beispiel für die Täuschungsmethoden war der Fall eines Apothekenverbands, der Verbraucher unter dem Vorwand einer Gesundheitsumfrage kontaktierte, um letztendlich Produkte zu verkaufen. Solche Praktiken verdeutlichen aus Sicht der BnetzA die Notwendigkeit der konsequenten Verfolgung unerlaubter Telefonwerbung durch die Regulierungsbehörde.

Kritik an der Berichterstattung der BnetzA kommt indes vom Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV). Der Anstieg der Beschwerden über Werbeanrufe um acht Prozent stehe im Kontrast zum Vorjahr, als die Beschwerden um etwa 50 Prozent zurückgingen. Neben einer intransparenten Aufschlüsselung der Daten bemängelt der DDV auch das Fehlen von Informationen zu Mehrfachmeldungen, die nicht vorhandene Unterscheidung zwischen in- und ausländischen Unternehmen sowie mangelnde Kontextinformationen zu den Beschwerden. DDV-Präsident Patrick Tapp forderte die Bundesbehörde auf, alle relevanten Daten offenzulegen, um eine faire Beurteilung der Situation zu ermöglichen.

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Die offizielle Pressemitteilung der Bundesnetzagentur können Sie hier im vollen Wortlauf nachlesen ...

Die vollständige Kommentierung des DDV finden Sie hier ...

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