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Studie aus der Schweiz: deutlich weniger Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe

 – Alexander Jünger

Die Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe in der Schweiz sind in den vergangenen sieben Jahren um über 80 Prozent zurückgegangen – dies zeigt eine aktuelle Auswertung des Konsumentenschutz. Gründe für die positive Entwicklung sehen Branchenexperten insbesondere im Einsatz von Werbeanruf-Filtern und eine schärfere Gesetzeslage.

Die Anzahl Beschwerden über Werbeanrufe trotz Sterneintrag im Telefonbuch, die beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eingehen, haben in den vergangenen Jahren deutlich abgenommen. Waren es im Jahr 2015 noch fast 28.000 Beschwerden, gab es im ersten Halbjahr 2022 nur noch 2.714 Meldungen – hochgerechnet auf das ganze Jahr rund 5.500 (siehe auch Abbildung rechts).

Seit 2012 sind Werbeanrufe in der Schweiz, die trotz einem Sterneintrag im Telefonbuch getätigt werden, strafbar. Erlaubt sind nur Anrufe bei vorheriger Einwilligung oder wenn bereits eine Geschäftsbeziehung besteht. Die Durchsetzung dieser Bestimmung erwies sich jedoch in der Praxis als schwierig. "Viele Call Center operieren vom Ausland aus, was die Strafverfolgung erschwert", so Nadine Masshardt, Präsidentin des Konsumentenschutzes in der Schweiz. Zudem könne man "sie oft gar nicht identifizieren, weil sie unter Angabe einer falschen Nummer anrufen".

Werbeanruf-Filter zeigen Wirkung
Angesichts der zahlreichen Beschwerden über Werbeanrufe organisierte die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (Konsumentenschutz, FRC und ACSI) im Jahr 2015 einen runden Tisch mit den Telekom-Anbietern, dem Bund sowie Callnet, dem Branchenverband der Call Center in der Schweiz. Dabei schlug der Konsumentenschutz im Kampf gegen illegale Werbeanrufe unter anderem den Einsatz von Werbeanruf-Filtern vor. Pioniere in diesem Bereich waren die beiden Anbieter net+ und VTX, die damit gute Erfahrungen gesammelt hatten.

Werbeanruf-Filter funktionieren ähnlich wie E-Mail-Spam-Filter. Unerwünschte Werbeanrufe werden bereits vom Telekom-Anbieter blockiert und gar nicht mehr zu den Kunden durchgestellt. Je nach Ausgestaltung der Software können auch die Angerufenen selbst besonders lästige Call Center sperren. Nicht gesperrt werden Call Center, die sich an die gesetzlichen Regelungen halten.

Swisscom setzte die Idee Ende 2016 mit der Lancierung des "Callfilters" für ihre Festnetz-Kunden um - inzwischen blockiert der Filter täglich über 200.000 unerwünschte Anrufe. Mit Auswirkungen auf die Anzahl eingegangener Beschwerden: Sie halbierten sich 2017 beinahe im Vergleich zum Vorjahr. Ende 2017 stellte Swisscom den Callfilter auch ihren Handykunden mit Abo zur Verfügung, was nochmals zu einer deutlichen Abnahme der Beschwerden führte.

Der Konsumentenschutz setzte sich danach erfolgreich dafür ein, dass alle Telekom-Anbieter ihren Kunden einen Schutz vor illegalen Werbeanrufen anbieten müssen. Dies ist um Zuge der revidierten Fernmeldeverordnung seit 1. Juli 2021 der Fall. Aber: Während die Anbieter Salt und Quickline den Werbeanruf-Filter für alle Kunden aktiviert haben, müssen bei Swisscom und Sunrise die Kunden aktiv werden: "Viele Kunden von Swisscom und insbesondere Sunrise wissen noch nicht, dass sie den Werbeanruf-Filter einschalten müssen, um sich vor lästigen Anrufen zu schützen", kritisiert Masshardt. Aus Konsumentensicht wäre es wünschenswert, "wenn diese Filter standardmäßig aktiviert sind, denn sie sind das beste Mittel gegen illegale Werbeanrufe und auch Telefonbetrug.

Weitere gesetzliche Anpassungen sorgen für Entspannung
Neben der obligatorischen Einführung von Werbeanruffiltern gab es 2021 weitere Verbesserungen auf Gesetzesebene: Seit 1. Januar 2021 brauchen Konsumenten nicht mehr zwingend einen Sterneintrag, um sich vor unerwünschten Werbeanrufen zu schützen. Seitdem reicht es, wenn die Telefonnummer nicht mehr im Telefonbuch eingetragen ist – dies ist vor allem bei Handynummern der Fall. Rechtlich hat dieser Nichteintrag inzwischen die gleiche Wirkung wie ein Eintrag mit Stern.

Zudem können seit der Gesetzesänderung nicht nur Call Center bestraft werden, die den Sterneintrag missachten, sondern auch Unternehmen, die von solchen Anrufen profitieren. "Vor allem Versicherungen und Krankenkassen, die notabene für den größten Teil der Werbeanrufe verantwortlich sind, müssen seither nun genauer hinschauen, mit welchen Call Centern und Maklern sie zusammenarbeiten", meint Masshardt. Die Krankenkassen ihrerseits haben auf die neue Situation bereits reagiert. Seit 1. Januar 2021 ist eine Branchenvereinbarung in Kraft, die einerseits die Tätigkeit von Vermittlern regelt, andererseits auch verbindliche Standards zu Werbeanrufen setzt.

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