CallCenter Profi

Schweiz: Gesamtarbeitsvertrag für Call Center als allgemeinverbindlich erklärt

 – Alexander Jünger

Seit dem 1. Juli 2018 gilt der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Call und Contact Center-Branche als allgemeinverbindlich und damit für alle Dienstleister in der Schweiz. Es handelt sich dabei um den ersten allgemeinverbindlichen GAV in diesem Bereich und damit "um einen Meilenstein für den Arbeitnehmendenschutz", so Syndicom, Gewerkschaft Medien und Kommunikation, in einer Pressemitteilung. Gerade in Zeiten von Lockerungen des Lohnschutzes sei "dies ein wichtiger Schritt zum Schutz der Arbeitnehmerrechte".

Der Branchen-GAV der Call und Contact Center wurde durch die Sozialpartner contactswiss, CallNet.ch und syndicom erarbeitet. (CallNet.ch trat dem Konsortium erst vor etwa knapp einem Jahr bei - CallCenterProfi berichtete.) Jetzt wurde der GAV mit Stichtab 1. Juli 2018 vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt. Dies erlaubt eine flächendeckende Regelung der Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmenden in dieser Branche sowie die Festlegung von einheitlichen Mindeststandards.

"Mit der Allgemeinverbindlicherklärung werden um die 3.500 Arbeitnehmende von einem Schutz ihrer Arbeitsbedingungen profitieren", heißt es in der gemeinsamen Presseerklärung von contactswiss, CallNet.ch und syndicom. Dies beinhalte "einen verbindlichen Rahmen für die Löhne, die Arbeitszeit, die Ferien und die Würdigung der Arbeit". Letzteres sei insbesondere ein wichtiger Schritt für die Branche allgemein, denn es gibt ihr die Möglichkeit, das gesamte Berufsbild aufzuwerten und mehr Anerkennung zu erhalten. Die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen des GAV ermöglichen es zudem, der Paritätischen Kommission über ihre Vollzugsstelle, Verfehlungen neu auch bei Außenseitern und Personalverleihern zu kontrollieren und zu sanktionieren, was insgesamt zu einer Anhebung der Mindeststandards und zu deren Einhaltung führen wird.

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