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Schweiz: Callnet.ch schließt sich Gesamtarbeitsvertrag der Call Center-Branche an

 – Alexander Jünger

Der Branchenverband CallNet.ch schließt sich dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Call und Contact Center-Branche in der Schweiz an. Mit diesem Beitritt erhöht sich die Abdeckung des GAV nach Angaben des Arbeitgeberverbandes contactswiss "nochmals beträchtlich". Um die Arbeitsbedingungen in der Branche flächendeckend zu regeln, soll der GAV nun durch den Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt werden. So das Ziel der Sozialpartner.

Die Call und Contact Center-Branche ist in den letzten Jahren zu einem immer wichtigeren und hochwertigen Bestandteil der Schweizer Wirtschaft geworden. Auf der anderen Seite steigen die Anforderungen an die Marktteilnehmer und deren Angestellte. "Hohe Qualitätsstandards, Professionalität und eine ständige Weiterentwicklung im Sinne der Kundinnen und Kunden werden immer wichtiger", so swisscontact in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

CallNet.ch hatte bereits vor zehn Jahren den ersten GAV entworfen, jedoch stand es den Mitgliedsunternehmen lange Zeit frei, einen individuellen Vertrag mit der syndicom-Gewerkschaft Medien und Kommunikation abzuschließen. Mittlerweile haben sich die Marktkonditionen aber stark verändert. Für Dieter Fischer, Präsident des Verbandes CallNet.ch, steht fest: „Wir haben das Momentum genutzt, um zusammen mit contactswiss und syndicom eine Basis zu schaffen, welche die Förderung und Stärkung des Arbeitsplatzes Schweiz sicherstellen soll.“

Für Giorgio Pardini, verantwortlich für den ICT-Sektor bei der Gewerkschaft syndicom, liegt auf der Hand, dass erst der GAV den Arbeitnehmenden die notwendige Sicherheit gibt – insbesondere wenn der GAV die allgemeinverbindliche Erklärung vom Bundesrat erhalten sollte. „Das ist ein von uns gemeinsam erklärtes Ziel“, so Pardini. „Es gibt jetzt einen verbindlichen Rahmen für die Löhne, die Arbeitszeit, die Ferien und insbesondere wird die Arbeit der Call Center-Mitarbeiter gewürdigt.“ Dies führe zu einer Anerkennung der gesamten Branche und insbesondere zu einer Aufwertung des Berufsbildes. 

Einheitliche Minimalstandards bei den Arbeitsbedingungen schützen dabei nicht nur die Mitarbeitenden vor Lohn- und Sozialdumping, sondern leisten für die Unternehmen einen ebenso wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung, indem sie einen fairen geführten Wettbewerb fördern, der über die Dienstleistungen und nicht über die Personalkosten geführt wird. Der Präsident des Arbeitgeberverbandes contactswiss, Peter Weigelt, ist sich sicher, dass der GAV sowohl für die Mitarbeitenden wie für die Arbeitgeber positive Auswirkungen mit sich bringt. Durch das Vertragswerk wurden Standards definiert. Diese Klarheit dient den Arbeitnehmenden wie auch den Arbeitgebern. Damit lässt sich Sicherheit gewinnen. „Für uns Arbeitgeber ist es ganz wichtig, dass wir eine erklärte Sozialpartnerschaft haben und verständliche Branchen-Standards definiert sind, welche nicht nur für uns gelten, sondern für die gesamte Branche Gültigkeit haben sollen“, betont Weigelt.

„Der Beitritt von CallNet.ch bedeutet, das wir geschlossen mit einer Stimme und in der gesamten Schweiz auftreten können“, unterstreicht Dieter Fischer. Der GAV sei zudem ein Mittel, "um resistente Marktteilnehmer über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung besser anzugehen." Dies sei "angesichts des generell zunehmenden Drucks auf die Branche und im Speziellen mit dem Blick auf die auslandsnahen Randregionen zentral“, so der CallNet.ch-Präsident weiter. Auf die durchaus berechtigte Frage, warum man sich erst jetzt mit den anderen Verbandspartnern einigen konnte, erläutert Peter Weigelt: „Die Branche ist neu, sehr breit strukturiert und stetig wachsend. Da muss zuerst einmal ein gewisser Leidensdruck entstehen, bis man sich zusammenrauft“.

Im nächsten Schritt soll nun eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung des GAV durch den Schweizer Bundesrat erwirkt werden. Die dafür notwendige Branchen-Abdeckung ist mit dem Einstieg von CallNet.ch erreicht. Gemeinsam bereiten die drei Sozialpartner nun das entsprechende Gesuch vor. Die Unterzeichnung der Anschlusserklärung seitens CallNet.ch erfolgte bereits im Herbst letzten Jahres. Ab 1. Juli 2017 gilt der GAV dann auch für die betroffenen Mitgliederfirmen von CallNet.ch. 

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Oben im Bild (v.l.n.r.): Dieter Fischer, Präsident CallNet.ch; Giorgio Pardini, Leiter Sektor ICT und Mitglied der Geschäftsleitung syndicom und Peter Weigelt, Präsident contactswiss

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