Rückzahlungen für stornierte Flüge stocken: Kanzlei verklagt Lufthansa

Die Lufthansa AG fällt durch verzögerte Rückzahlungen von stornierten Flugtickets negativ bei den Verbrauchern auf. Auch für Aktionäre kann diese Vorgehensweise negative Folgen haben: Da Kunden die Rückzahlung der Ticketpreise erst einklagen müssen, entstehen dem Konzern erhebliche Kosten, die den Gewinn und damit den Aktienkurs negativ beeinflussen könnten, wodurch Aktionäre und Anleger direkt geschädigt werden. Aus diesem Grund hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige gegen den gesamten Vorstand der Lufthansa AG erstattet. Es bestehe "der Verdacht der Untreue gemäß § 266 StGB".
Wie die Kanzlei in einer aktuellen Pressemitteilung kommentiert, zahle die "Lufthansa (...) zum Beispiel nur widerwillig den Ticketpreis für stornierte Flüge zurück". Das zeige ein vorliegender Fall, in dem ein Verbraucher sein Geld erst nach Klageeinreichung zurückerhielt, obwohl die Lufthansa den Flug ohne Nennung von Gründen storniert hatte.
Dieser Fall war auch der Auslöser für die Strafanzeige: Ein Verbraucher erwarb verschiedene Flüge bei der Lufthansa AG zum Gesamtpreis von knapp 27.000 Euro. Diese Flüge wurden ohne jegliche Begründung von der Lufthansa AG storniert. Nach der Stornierung erstattete die Lufthansa AG dem Kunden rund 6.000 Euro - den Restbetrag von rund 21.000 Euro wurde jedoch einbehalten.
Trotz zahlreicher Schreiben an die Lufthansa AG und Telefonaten mit dem zuständigen englischsprachigen Kundenzentrum in Indien habe sich Lufthansa nicht gerührt. Daher reichte Dr. Stoll & Sauer Klage gegen die Lufthansa AG auf die restliche Rückerstattung der Ticketpreise ein. In der Klageerwiderung erkannte Lufthansa die Forderung an und überwies das restliche Geld. "Ganz offensichtlich ist diese Vorgehensweise bei stornierten Flügen alltäglich", so die Kanzlei.
In einem anderen Fall wurde bei einem Verbraucher ein Downgrade vorgenommen und eine Rücküberweisung angekündigt. Lediglich eine kleine Zahlung kam beim Lufthansa-Kunden an. Tatsächlich musste erneut Klage gegen die Lufthansa AG erhoben werden, um die gesamte Rückforderung zu erhalten.
"Massenweise Forderungen von Verbrauchern werden auf diese Weise nicht erfüllt", so die Pressinformation weiter. "Wird erfolgreich Klage erhoben, muss die Lufthansa AG nicht nur den kompletten Ticketpreis rückerstatten, sondern auch noch 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz Zinsen an den Verbraucher sowie die Prozesskosten bezahlen". Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer führt dies zu einer Vermögensschmälerung der Lufthansa AG und einer Schädigung der Aktionäre. Da es sich nach Informationen von Dr. Stoll & Sauer "um ein typisches und massenhaftes Phänomen" handle, das dem Vorstand auch bekannt sein müsste und dieser dafür keine Abhilfe schafft, könnte dies eine Untreue gemäß § 266 StGB darstellen.
Aus diesem Grund wurde am 5. August dieses Jahres die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln gegen den gesamten Lufthansa-Vorstand wegen des Verdachts der Untreue gestellt. Die Staatsanwaltschaft wird darum gebeten, Ermittlungen einzuleiten und den Sachverhalt aufzuklären. Wie etwa der Branchendienst "fvw | TravelTalk" berichtet, habe die Lufthansa auf Nachfrage am 7. August mitgeteilt, dass man keine Kenntnis von diesem Strafantrag habe.
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