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Nach BNetzA-Veröffentlichung: Call Center Verband fordert mehr Transparenz

 – Alexander Jünger

Nach Angaben der Bundesnetzagentur (BNetzA), Mitte Januar dieses Jahres im "Verbraucherradar 2021" veröffentlicht, erreichte die Anzahl schriftlicher Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe 2021 einen neuen Höchststand. Auch der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) lehnt unerlaubte Telefonwerbung und Rufnummernmissbrauch ab, verurteilt dieses die Branche in Misskredit bringende Marktverhalten, wünscht sich jedoch eine transparentere Veröffentlichungspraxis seitens der BNetzA.

Nach wie vor spricht sich der CCV dafür aus, dass in solchen Veröffentlichungen neben dem Beschwerdeaufkommen auch publiziert wird, wie hoch der Anteil der nicht substantiiert vorgetragenen beziehungsweise unbegründeten Beschwerden ist. Denn nach Auskunft der Bundesregierung ist ein Großteil der Beschwerden, die die BNetzA erreichen, entweder nicht substantiiert oder es liegt gar kein Rechtsverstoß vor. Die BNetzA betonte in der Vergangenheit zudem selbst, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen einer verstärkten Berichterstattung und der Steigerung des Beschwerdeaufkommens besteht. Auch die Gutachter der "Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" wiesen darauf hin.

Die Liste der von der BNetzA wegen Verstößen gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung erlassenen Bußgelder enthält für das Jahr 2021 ferner lediglich 14 Fälle, bei 79.702 Beschwerden erscheint diese Zahl aus Sicht des CCV "vergleichsweise gering". Nur wenn das gesamte Beschwerdeaufkommen nach begründeten und unbegründeten Beschwerden aufgeschlüsselt werde, "können die Beschwerdezahlen insofern exakt eingeordnet werden", so der CCV in einer aktuellen Pressemitteilung. "Diese lückenhaften Angaben können darum keine Grundlage für Forderungen beispielsweise nach einer so genannten Bestätigungslösung darstellen", betont CCV-Präsident Dirk Egelseer.

Erneut verweist der CCV auf Betrugsdelikte aus dem Ausland. Die Veröffentlichung der BNetzA gebe in diesem Zusammenhang jedoch keine Auskunft darüber, wie hoch der Anteil von Werbeanrufen aus dem Ausland ist. "Betrugsdelikte aus dem Ausland stellen jedoch das größte Problem dar und können nur mit umfassenden Mitteln bekämpft werden. Diese Fallgruppe kann auch nicht mithilfe von geplanten, den Geschäftsverkehr einschränkenden Maßnahmen wie einer Bestätigungslösung beseitigt werden", so der Standpunkt des CCV. Vielmehr müssten "BNetzA und Ordnungsbehörden mit erweiterten internationalen Befugnissen sowie besseren technischen Möglichkeiten ausgestattet werden". So wäre es sinnvoll, "dass die BNetzA und die Ordnungsbehörden auf internationaler Ebene mit den zuständigen Behörden anderer Länder enger zusammenarbeiten, um dem eigentlichen Kernproblem unzulässiger Telefonanrufe Herr zu werden".

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