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Kündigungsbutton: Teltarif checkt Umsetzung bei Providern

 – Alexander Jünger

Seit dem 1. Juli 2022 müssen Verträge, die online abgeschlossen wurden, auch online wieder kündigbar sein - das schreibt das Gesetz für faire Verbraucherverträge vor. Wenige Stunden nach der verpflichtenden Einführung hat das Online-Nachrichtenmagazin teltarif.de stichprobenartig bei verschiedenen Providern untersucht, ob die Vorgabe entsprechend umgesetzt wurde.

2021 hat die Bundesregierung das Gesetz für faire Verbraucherverträge eingeführt. Ein wichtiger Bestandteil ist jedoch erst zum 1. Juli 2022 in Kraft getreten. "Seit Juli gilt: Verträge, die online abgeschlossen und verwaltet werden, dürfen auch online wieder gekündigt werden", erläutert Alexander Kuch, Redakteur bei teltarif.de. "Hierzu müssen die Anbieter einen gut sichtbaren Kündigungsbutton auf ihren Webseiten platzieren, der ohne große Umwege oder Schikanen erreichbar ist".

Das Telekommunikationsportal teltarif.de hat in den ersten Stunden nach der verpflichtenden Einführung stichprobenartig geprüft, welche Provider aus dem Bereich der Telekommunikation und des Streaming die Vorgabe umgesetzt hatten und welche nicht. Alexander Kuch konstatiert dazu: "Trotz der geltenden Rechtslage können es manche Anbieter nicht lassen und führen ihre Kunden weiter bewusst in die Irre."

teltarif.de hat herausgefunden, dass von den bekannten Handy- und Internet-Providern alle wichtigen die gesetzliche Vorgabe umgesetzt haben. Meist handelt es sich aber nicht um einen grafisch auffälligen Button, sondern um einen Textlink unten auf der Haupt-Homepage der Provider.

Teilweise erscheint nach Anklicken der Schaltfläche zunächst nicht das Formular, sondern eine Auswahl, ob man einen Festnetz-, Internet- oder TV-Vertrag kündigen möchte. "Der Gesetzgeber ist mit seiner Vorgabe, dass der Kündigungsbutton leicht erreichbar sein muss, allerdings über das Ziel hinausgeschossen", kritisiert Alexander Kuch. "Die meisten Nutzer werden nach dem Login im Kundencenter nach dem Kündigungsbutton suchen. Doch dort ist er in vielen Fällen nicht, sondern stattdessen auf der Homepage".

Das führt zu dem Umstand, dass die Verbraucher zwingend Kunden- und Vertragsnummer zur Hand haben müssen, um das Formular vollständig ausfüllen und absenden zu können. "Und zu allem Überfluss platzieren manche Anbieter rund um das Kündigungsformular dann weitere irreführende Buttons, auf denen steht 'Kündigung vormerken'", merkt Kuch an. "Doch die Kündigungsvormerkung dient nur dazu, dass der Anbieter den Kunden anruft, ihm ein Angebot zum Bleiben unterbreitet und die Kündigung dann nicht umsetzt."

Verbrauchern empfiehlt Alexander Kuch "sich von derartigen Maschen nicht in die Irre führen lassen, sondern das offizielle Kündigungsformular vollständig ausfüllen und absenden". Das sei "eine wirksame Kündigung, die der Anbieter anschließend bestätigen muss."

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Mehr Informationen und Details der Stichprobe finden Sie im Artikel: "Kündigungsbutton Pflicht - Hier wurde er (nicht) umgesetzt" hier bei den Kollegen von teltarif.de ...

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