CallCenter Profi

Kritik an BNetzA-Zahlen: DDV klagt über mangelnde Transparenz

 – Alexander Jünger

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Zahlen zum Beschwerdeaufkommen im Zusammenhang mit unerlaubten Werbeanrufen für das Jahr 2022 veröffentlicht (CallCenterProfi berichtete). So stellt die BNetzA fest, dass das Beschwerdeaufkommen zu unerlaubten Werbeanrufen im Jahr 2022 mit 64.704 schriftlichen Beschwerden einen Rückgang von 19 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) übt erneut Kritik wegen zu wenig Transparenz.

Natürlich lehnt auch der DDV "den missbräuchlichen Einsatz dieses breit akzeptierten und sehr geschätzten Dialogkanals (Telefon) für werbliche Zwecke strikt ab". Insbesondere Werbeanrufe mit unterdrückter Telefonnummer widersprechen der gesetzlichen Vorgabe und eien inakzeptabel, so der Verband. Gleichzeitig warnt der DDV vor einer Generalverurteilung der gesamten Kundenservice-Branche und fordert die BNetzA nachdrücklich dazu auf, Detailinformationen zu den Beschwerden offen zu legen.

„Die von der Bundesnetzagentur veröffentlichte Zahl hat keinerlei wirkliche Aussagekraft. Es bedarf vielmehr einer exakten Aufschlüsselung dieser Fallzahlen, um feststellen zu können, welcher Anlass der Beschwerde zugrunde gelegen habe – zum Beispiel technisch bedingte oder tatsächliche Verstöße“, sagt DDV-Präsident Patrick Tapp. „Auch die Anzahl der Mehrfachmeldungen – also Beschwerden zu dem gleichen Sachverhalt – bleiben im Dunkeln. Ebenso wenig gibt die Zahl der BNetzA darüber Auskunft, ob es sich bei den Customer Service Centern um inländische oder ausländische Unternehmen handele, was für eine Beurteilung der Sachlage zum Telefonmarketing in Deutschland jedoch unabdingbar ist“, so Tapp weiter.

Der DDV kann daher nicht erkennen, ob sich die Anzahl der Beschwerdefälle in Deutschland auf einem hohen Niveau bewegt, sieht aber gerade deshalb die BNetzA dringend aufgefordert, transparent zu kommunizieren. „Als Branchenverband ist es unser ausdrückliches Bestreben, gesetzeswidrige Handlungen und die Verantwortlichen dahinter zu belangen. Das gelingt nur, wenn die dafür zuständige Bundesbehörde auch sämtliche erfasste Informationen transparent und offen darlegt“, so Tapp abschließend.

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