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Das brachte das neue Telekommunikationsgesetz

 – Alexander Jünger

Kaum ein Gesetz der letzten Zeit hat auf die Verbraucher so viele Auswirkungen, wie das neue Telekommunikationsgesetz (kurz TKG), das seit dem 1. Dezember in Kraft getreten ist. Darauf macht das Telekommunikations-Fachportal teltarif.de aufmerksam und fasst alle Änderungen und Neuregelungen zusammen.

So müssen jetzt bei einem Anruf der Telefonauskunft in der Rufnummerngasse 118xx die Verbindungsentgelte angesagt werden. Wird rechtzeitig aufgelegt, fallen keine Kosten an. Falls so genannte "nomadische" Rufnummern mit der Vorwahl 032 oder persönliche Rufnummern mit der Vorwahl 0700 angerufen werden, darf das künftig maximal neun Cent pro Minute kosten - auch aus dem Mobilfunknetz.

Schockanrufe von der gefälschten Kurzwahl 110 und 112 oder besonders teuren 0900-Rufnummern sind künftig nicht mehr möglich. Die Telefongesellschaften müssen solche Anrufe nun schon im Netz herausfiltern und blockieren, denn Polizei oder Feuerwehr rufen mit diesen Rufnummern niemals selbst bei Bürgern an.

Möchten Verbraucher ihre Rufnummer von einem Anbieter zu einem anderen Anbieter mitnehmen, ist das jetzt kostenlos möglich. Für den Vorgang dürfen von Endverbrauchern keine Gebühren mehr verlangt werden. Und bei Prepaidkarten haben Kunden jetzt acht Wochen Zeit, um gegen eine Rechnung Widerspruch einzulegen.

"Mit den neuen gesetzlichen Regelungen gehören zahlreiche Ärgernisse bei Telefon, Handy und Internet der Vergangenheit an", lobt Redakteur Alexander Kuch die neuen Vorgaben. Spannend bleibt, ob durch die neuen Vorgaben Telefon-Kunden nun wirklich besser vor Anrufen mit gefälschten Absendernummen geschützt werden, oder ob sich die Betrüger nicht doch wieder neue Maschen einfallen lassen", kommentiert der Experte abschließend.

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