CallCenter Profi

Aktuelles aus dem CCV: Call Center Verband im Dialog zu Mindestlohn und Sonntagsarbeit

 – Alexander Jünger

Nach der CCW in Berlin hier die aktuellen Themen des Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV). Es geht (immer noch) um Sonn- und Feiertagsarbeit, die Diskussion mit Gewerkschafts- und Kirchenvertretern und um den Mindestlohn.

Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) warnte Anfang Februar die Wirtschafts- und Arbeitsminister der Länder vor den Folgen eines Verbots der Sonn- und Feiertagsarbeit. Beim von der Landesregierung Sachsen-Anhalt zum zweiten Mal initiierten Call Center-Dialog waren neben dem CCV auch andere Wirtschaftsverbände, Unternehmen sowie Arbeitnehmervertreter beteiligt. Die Landesregierung war mit dem Minister für Wirtschaft und Forschung, Hartmut Möllring, dem Minister für Arbeit und Soziales, Norbert Bischoff, sowie Markus Kreye als Vertreter der Staatskanzlei hochrangig vertreten. Für den CCV nahmen der Vorstand Recht & Regulierung Dirk Egelseer und Verbandsjustitiar Enrico Rennebarth an dem Termin teil. Schwerpunkt des Treffens war insbesondere die aktuelle und sehr kontrovers geführte Diskussion zum Thema „Sonntagsarbeit“ sowie die regulatorischen Themen der Call Center-Branche. Der CCV konnte hier seine Positionen klar artikulieren und so einen wichtigen weiteren Dialog zu Vertretern in der Politik aufbauen.

Neuordnung der Sonn- und Feiertagsarbeit
Für den Call Center Verband war die Sonn- und Feiertagsarbeit eines der wichtigsten Themen beim Call Center-Dialog. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hatte im November 2015 in Erfurt beschlossen, dass die Bundesregierung eine bundesweite Neuordnung der Sonn- und Feiertagsarbeit erarbeiten soll. Der CCV begrüßt diese Aufforderung. „Mit dieser Entscheidung zeigt die Politik Weitsicht“, lobt Dirk Egelseer, CCV-Vorstand Recht und Regulierung, den Entschluss im Sinne der Verbraucher, die nun hoffen dürfen, dass ihr jeweiliger Kundenservice auch an Sonn- und Feiertagen in Deutschland erreichbar ist, wenn die Bundesregierung die richtigen Entscheidungen trifft. Die Entscheidung der ASMK wurde nötig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht 2014 die Arbeit von Call Centern, Videotheken und Bibliotheken an Sonntagen in Hessen verboten hatte. Service sei kein besonders hervortretendes Bedürfnis der Bevölkerung – so die Richter damals.

Mindestlohn weiterhin Gewerkschaftsthema
Die Gewerkschaftsvertreter sprachen die Einführung eines flächendeckenden Tarifvertrages für die Call und Contact Center-Branche an, der von den Vertretern der Landesregierung nicht weiter kommentiert und seitens des CCV strikt abgelehnt wurde. Zwischen 2012 und 2013 moderierte der CCV eine Gruppe der größten Arbeitgeber der Call Center-Wirtschaft, um die Gründung eines tariffähigen Arbeitgeberverbands herbeizuführen. Damit wollte die Wirtschaft die Möglichkeit eröffnen, eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze mit den beteiligten Gewerkschaften zu verhandeln. Aufgrund der politischen Bestrebungen, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, wurden die wesentlichen Forderungen der Gewerkschaften erfüllt. Aus diesem Grund haben für die führenden Call und Contact Center-Dienstleister und den CCV die Gründung eines Arbeitgeberverbands und der Abschluss eines tarifvertraglichen Mindestlohnes keine oberste Priorität.

Der Anfang 2015 eingeführte Mindestlohn ist für die Call und Contact Center-Branche in Deutschland kein großes Thema. Die Löhne bewegten sich bereits vor der Einführung der Lohnuntergrenze überwiegend auf und auch deutlich über dem Niveau von 8,50 Euro pro Stunde. CCV-Präsident Manfred Stockmann konstatiert: „Der Mindestlohn selbst ist in der Branche kein Problem. Der Großteil der Beschäftigten verdient schon lange mehr als 8,50 Euro die Stunde. Und wo nicht, haben sich die Arbeitgeber lange genug darauf eingestellt.” Nur wenige Unternehmen hatten Probleme mit der Umsetzung. Die einhellige Meinung in der Branche: „Der Mindestlohn für sich ist kein Thema.”

In der Diskussion forderten die Gewerkschaften die Anhebung des Mindestlohns auf mindestens 10 Euro pro Stunde. Der CCV ging auf diese völlig überzogene Forderung nicht ein. Die neuesten öffentlichen Diskussionen in der Presse zeigen, dass eine derartige Anhebung des Mindestlohns weitab jeder Realität ist. Der gesetzliche Mindestlohn wird im kommenden Jahr voraussichtlich nur um 30 Cent auf 8,80 Euro steigen. Wie in der Tagespresse von Mitgliedern der Mindestlohn-Kommission zu lesen war, lassen die Tarifsteigerungen im vergangenen Jahr und die absehbaren Tarifabschlüsse im ersten Halbjahr 2016 keine stärkere Erhöhung zu. Neun oder sogar zehn Euro waren immer wieder von Gewerkschaftern gefordert worden. Auf der Grundlage des so genannten Tarifindex, der vom Statistischen Bundesamt mithilfe von mehr als 500 Tarifverträgen errechnet wird, steigt der Mindestlohn voraussichtlich aber nur um etwa 3,5 Prozent.

Das spiegelt sich auch in den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit wider. Diese meldete Ende November 2015 über 6.000 unbesetzte Stellen in der Call und Contact Center-Branche. Das ist im Vergleich zum November 2014 ein Anstieg um 19,3 Prozent. Der mitunter befürchtete Stellenabbau bleibt aus, im Gegenteil, die Branche sucht immer mehr Personal.

Diskussion mit ver.di und Kirche auf CCW
Im Rahmen einer Podiumsdiskussion auf der diesjährigen CCW in Berlin wurde insbesondere das Sonntagsarbeitsverbotsthema intensiv zwischen Vertretern von ver.di, der Kirche und betroffenen Unternehmen diskutiert. Es wurde dabei deutlich, dass zwischen der wirtschaftlichen Notwendigkeit einer kundenorientierten Dienstleistungsgesellschaft einerseits und den Extrempositionen der Kirchen und Gewerkschaften zu diesem Thema andererseits kaum ein Kompromiss möglich erscheint. Allerdings wird im kontroversen Dialog immer mehr deutlich, dass nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen sind, die sich gegen die Arbeit an Sonn- und Feiertagen aussprechen, wie es gerne von Gewerkschaftsseite dargestellt wird. Es scheint inzwischen auf beiden Seiten anerkannt zu sein, das bestimmte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter bestimmten Bedingungen durchaus großes Interesse am Erhalt der Sonn- und Feiertagsarbeit in Call Centern haben. Über Anzahl und Anteil dieser Befürworter darf aber weiter trefflich gestritten werden.

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