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Handelsblatt vermeldet: Deutlich weniger Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung

 – Alexander Jünger

Es gibt im laufenden Kalenderjahr weniger geschädigte Verbraucher und deutlich geringere Bußgeld-Urteile wegen unerlaubter Telefonwerbung als im gesamten Vorjahr. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, die dem Handelsblatt vorliegt.

Laut dem Papier verhängte die Bundesnetzagentur (BNetzA) von Januar bis Mitte Oktober in 19 von insgesamt 47.305 Fällen Strafen von insgesamt 435.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. "Die Summe ist damit Stand Mitte Oktober mehr als 50 Prozent niedriger als im gesamten Vorjahr", schreibt das Handelsblatt. Im vergangenen Jahr hatte die Aufsichtsbehörde in 19 von 57.426 Fällen Bußgelder in einer Gesamthöhe von etwa 1,1 Millionen Euro verhängt.

Auffällig ist die Diskrepanz zwischen der Vielzahl an eingegangenen Beschwerden und den tatsächlich beanstandeten, unerlaubten Werbeanrufen. Die Bundesregierung führt das unter anderem darauf zurück, dass in Verbraucherbeschwerden oftmals die Rufnummer nicht angegeben wird, von der unerlaubte oder unlautere Anrufe getätigt werden. Abgesehen von der Tatsache, dass sich manchmal schlichtwerg „keine Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß“ feststellen lassen, machen auch gefälschte oder ausländische Rufnummern den Ermittlern das Leben schwer.

Trotzdem gibt es handfeste Erfolge bei der Verfolgung. So gab es im laufenden Jahr (Stand: 30. September 2018) im Segment Rufnummernmissbrauch  und unerlaubte Telefonwerbung etwa 156.000 Beschwerden und Anfragen bei der Bundesnetzagentur. An die 500 beanstandete Rufnummern wurden von Januar bis Ende September nach einem Verwaltungsverfahren abgeschalte. Zum Vergleich: 2017 gab es insgesamt 249.000 in diesem Bereich - abgeschaltet wurden 700 Anschlüsse.

Als größtes Ärgernis der Verbraucher hat die Bundesnetzagentur unerlaubte Telefonwerbung ausgemacht. Auf dem zweiten Platz: so genannte Belästigung am Telefon, bei der immer dieselbe Nummer anruft, sich bei Entgegennahme des Anrufs aber niemand meldet. Ein Effekt, der unter anderem bei der Nutzung von Dialern entsteht, bei dem die Wahlhilfen deutlich mehr Nummern anwählen, als eigentlich Mitarbeiter zur Bearbeitung der erfolgreich vermittelten Gespräche zur Verfügung stehen. Auf Platz drei rangiert unerwünschte Fax-Werbung, gefolgt von Ping-Anrufen, die laut Branchenexperten deutlich wachsen könnten. Unter Ping-Anrufen versteht man kurze Lockanrufe, die einen kostenpflichtigen Rückruf durch den Angerufenen provozieren sollen.

FDP-Rechtspolitiker Roman Müller-Böhm bezeichnete unerlaubte Telefonwerbung gegenüber dem Handelsblatt „nicht nur (als) lästig, sondern auch unfair“. eine Masche, die nicht länger "zu Lasten der Bürger und der ehrlichen Kaufleute gehen" dürfe. Deshalb müsse die Förderung und Unterstützung der Bundesnetzagentur bei der Verfolgung von Rufnummernmissbrauch weiter geführt werden.

Die komplette Meldung der Kollegen vom Handelsblatt können Sie hier nachlesen ...

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