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DDV: Bestätigungslösung bei Telefonwerbung? Absolut überflüssig!

 – Alexander Jünger

Nach dem CCV hat sich nun auch der DDV zu den wiedererstarkten Forderungen nach einer schriftlichen Bestätigungslösung bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen geäußert. Die „sach- und fachfremde Idee“ sei „vollkommen überflüssig“ und basiere auf „purem Populismus“.

Peter Hauk (CDU), Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in der grün/schwarzen baden-württembergischen Landesregierung, plant einer Pressemeldung zufolge eine Gesetzesinitiative im Bundesrat, um den angeblichen Missbrauch bei Telefonverträgen einzudämmen. Ein telefonisch verabredeter Vertrag soll erst dann rechtswirksam werden, wenn im Nachhinein eine schriftliche Bestätigung erfolgt.

Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) lehnt Idee der schriftlichen, nachträglichen Bestätigungslösung strikt ab, denn diese trifft vollkommen überflüssig die tagtäglich seriöse Kundenansprache und die reibungslose Absprache zwischen Konsument und Anbieter per Telefon. „Es ist ein Grundprinzip des deutschen Rechts, dass Verträge auch mündlich geschlossen werden können“, so DDV-Präsident Patrick Tapp. Ein Abweichen hiervon wäre „ein Systembruch und würde tief in das bestehende Vertragsrecht eingreifen“. Zudem beschränke die Pflicht zur schriftlichen Bestätigung die gesetzliche Vertragsfreiheit sowohl der Verbraucher wie die der Wirtschaft. Den Verbrauchern wäre die praktische Möglichkeit genommen, bereits am Telefon einen wirksamen und verlässlichen Vertrag zu schließen - gerade dieser unkomplizierte Service liegt im primären Interesse des Verbrauchers. 

Tapp weiter: „Die Planungen sind zudem völlig sachfremd und unsinnig, weil der Verbraucher vor etwaiger Überrumpelung am Telefon schon jetzt durch das bewährte und europaweit geltende Widerrufsrecht bei Vertragsschluss am Telefon richtigerweise, rechtssicher und ausreichend geschützt ist.“ Der DDV-Präsident warnt deutlich davor, „ohne Sach- und Rechtsverstand aus purem Populismus und unter vorsätzlicher Missachtung der schon jetzt verbraucherschützenden Rechtslage, staatlich bevormundend in das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Wirtschaft einzugreifen“.

Anfang dieser Woche hatte sich auch der Callcenter Verband Deutschland e. V. zum Vorstoß aus Baden-Württemberg geäußert. Im Kern sind sich beide Vereine einig. Das Statement des CCV finden Sie hier …

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