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CCV nimmt Stellung zum Referentenentwurf des BMJV

 – Alexander Jünger

Gestern hat der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie weiteren politischen Akteuren seine Stellungnahme zum geplanten "Gesetz für faire Verbraucherverträge" übergeben. Es geht um die geplante Verkürzung der Maximallaufzeit von Dauerschuldverhältnissen sowie umfassende Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten für den telefonischen Kundenservice. Der CCV lehnt die Neuregelungen ab.

Konkret enthält der Referentenentwurf des BMJV unter anderem die sektorale Bestätigungslösung für Energielieferungsverträge, eine Verkürzung der Maximallaufzeit von Dauerschuldverhältnissen von aktuell zwei auf ein Jahr sowie umfassende Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten für den telefonischen Kundenservice. Der CCV wurde eingeladen, dem BMJV seine Stellungnahme zu übermitteln und lehnt in diesem die geplanten Regelungen im "Gesetz für faire Verbraucherverträge" ab.

Die sektorale Bestätigungslösung sieht bei telefonisch geschlossenen Energielieferungsverträgen vor, dass der Verbraucher diese nachträglich in Textform bestätigt. "Eine Bestätigungslösung schützt jedoch nicht vor untergeschobenen Verträgen, sondern verkompliziert lediglich die Rechtslage und bedeutet einen erhöhten Aufwand sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen", gibt CCV-Präsident Dirk Egelseer zu bedenken. Zudem seien "Verbraucher unter anderem bereits durch ihr umfassendes und allgemein bekanntes Widerrufsrecht effektiv geschützt". Zudem gebe es laut Egelseer "kein Zahlenmaterial, inwieweit untergeschobene Verträge sowie ungewollte Anbieterwechsel ein Problem darstellen, um die Bestätigungslösung überhaupt begründen zu können."

Ebenfalls nicht interessengerecht aus Sicht des CCV ist die Verkürzung der Maximallaufzeit von Dauerschuldverhältnissen. "Verträge mit 24-monatiger Laufzeit bieten Verbrauchern und Unternehmen gleichermaßen Vorteile und sind darum trotz Angebotsvielfalt die beliebteste Variante", kommentiert CCV-Leiter Recht & Regulierung und Verbandsjustitiar Constantin Jacob. "Ihre Beliebtheit spiegelt wider, dass sie für beide Vertragsparteien einen angemessenen Interessenausgleich darstellt. Durch gesetzgeberisches Eingreifen soll dies nun unterbunden werden, ohne dass die Politik eine entsprechende Notwendigkeit hierfür darlegen kann", so Jacob weiter. Es sei zu befürchten, "dass mangels Planungssicherheit die Preise steigen werden".

Ebenso lehnt der CCV die umfassenden Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten ab. „Die geplanten Pflichten sollen nicht den Verbraucher schützen, sondern lediglich die Arbeit der Bundesnetzagentur erleichtern, kehren dabei jedoch die Beweislast als elementares Grundprinzip des deutschen Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechts um", kritisiert Egelseer. Er sieht "die erwogenen Regelungen in Hinblick auf das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz höchst problematisch".

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