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Bundesnetzagentur verhängt erneut Bußgeld gegen Sky

 – Alexander Jünger

Weil der Bezahlsender Sky Deutschland "das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbraucher teilweise in erheblicher Weise belästigt" hat, wurde von der Bundesnetzagentur nun ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro verhängt. Nach Erkenntnissen des Regulierers habe Sky nicht mit der gebotenen Sorgfalt geprüft, ob beauftragte, externe Call Center auch tatsächlich Werbeeinwilligungen eingeholt hatten. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, kündigte an: "Gegen solche Wiederholungstäter verhängen wir hohe Bußgelder."

Bei der Bundesnetzagentur waren bis zuletzt rund 1.000 Anzeigen zu unerlaubten Werbeanrufen des Bezahlsenders eingegangen, in denen für ein Pay-TV Abonnement geworben wurde. Ziel war es, Neukunden zu akquirieren und Altkunden zurückzugewinnen. Den Anrufen lag vielfach keine wirksame Werbeeinwilligung zugrunde, andere Betroffenen hatten ihre Werbeeinwilligung widerrufen.

Für die Neukundenakquise hatte das Unternehmen externe Call Center beauftragt und auch die Einholung von Werbeeinwilligungen auf diese Unternehmen übertragen. Die Werbeeinwilligungen sollen durch Internetgewinnspiele eingeholt worden sein. Hierzu legte das Unternehmen angebliche Nachweise vor, nach denen die Betroffenen auf Internetseiten der Adresshändler First Online Trading GmbH und Flow Factory Solutions GmbH an Gewinnspielen teilgenommen und dabei auch ein Werbeeinverständnis abgegeben hätten. Ermittlungen der Bundesnetzagentur hatten jedoch gezeigt, dass die betroffenen Verbraucher die Internetseiten weder besucht noch im Rahmen eines Gewinnspiels ihre Einwilligung erteilt hatten. Vielmehr waren die Verbraucher, denen ihre angebliche Einwilligung vorgelegt wurde, überrascht. Überwiegend waren ihnen die Gewinnspielseiten gänzlich unbekannt. Für sie war es daher völlig abwegig, dass hierüber eine Werbeeinwilligung zustande gekommen sein sollte. Die Einschätzung des Regulierers: Sky Deutschland Fernsehen hat nicht mit der gebotenen Sorgfalt geprüft, ob die beauftragten Unternehmen auch tatsächlich Werbeeinwilligungen eingeholt hatten.

Einen anderen Teil der Anrufe hatte Sky Deutschland selbst durchgeführt, um Kunden nach deren Kündigung wieder zurückzugewinnen. Zwar hatten die Betroffenen häufig Werbeeinwilligungen erteilt, den Ermittlungen der Bundesnetzagentur zufolge erfolgten nach der Kündigung aber Anrufe, obwohl die Betroffenen mehrfach weitere Kontaktaufnahmen untersagt und zum Teil sogar schriftlich einen Werbewiderruf ausgesprochen hatten. Dennoch hörte die massive Belästigung nicht auf. Einige Betroffene berichteten von einem regelrechten „Telefonterror“ mit mehrfachen Anrufen pro Tag oder Anrufen über einen längeren Zeitraum hinweg. Die Bundesnetzagentur konnte belegen, dass Sky Deutschland kein geeignetes System zur Verarbeitung und Dokumentation von Werbewiderrufen etabliert hatte. Das Unternehmen selbst hat zugestanden, dass die Werbewiderrufe zum Teil erst deutlich verzögert bearbeitet wurden.

Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig - über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

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