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Bundesnetzagentur: 140.000 Euro Bußgeld gegen Energieversorger

 – Alexander Jünger

Letzten Freitag hat die Bundesnetzagentur mitgeteilt, dass sie gegen die "E Wie Einfach GmbH" ein Bußgeld in Höhe von 140.000 Euro wegen unerlaubter Werbeanrufe verhängt hat. Das Unternehmen hatte nach Ansicht des Regulierers bundesweit Verträge für Strom und Gas telefonisch beworben beziehungsweise Verbraucher zum Wechsel des aktuellen Strom- und Gaslieferanten aufgefordert. Die Eon-Tochter weist die Vorwürfe zurück.

Die Bundesnetzagentur vermeldete: "Die E Wie Einfach GmbH setzte für den Vertrieb Call Center ein, die viele Verbraucher hartnäckig und gegen deren erklärten Willen immer wieder kontaktierten. Den Anrufen lagen keine wirksamen Einwilligungen der Verbraucher zugrunde." Die Kontaktdaten der Angerufenen hätte der Energieversorger und die beauftragten externen Call Center von verschiedenen Adresshändlern bezogen, die angeblich bei Online-Gewinnspielen zustande gekommen waren. Ermittlungen der Bundesnetzagentur ergaben jedoch, dass die Angerufenen an den Gewinnspielen überhaupt nicht teilgenommen und entsprechend auch kein Werbeeinverständnis erteilt hatten. Ebenso seien die Einwilligungstexte derart unkonkret gewesen, dass eventuelle Gewinnspielteilnehmer Art und Umfang der folgenden Werbeanrufe überhaupt nicht klar hätten erkennen können. Auch deshalb konnten sie nach Ansicht der Bundesnetzagentur nicht Grundlage rechtmäßiger Werbeanrufe sein. Der Regulierer ist sich sicher, dass die E Wie Einfach GmbH dieses Vorgehen als Auftraggeberin der Werbeanrufe über einen Zeitraum von fast drei Jahren hinweg zugelassen hat. Kontrollmechanismen, um die massiven Rechtsverstöße erkennen und abstellen zu können, seien nicht installiert worden. Nachdem sich immer mehr Verbraucher über diese Anrufe beschwerten, leitete die Bundesnetzagentur umfangreiche Ermittlungen ein.

Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Direkt nach Bekanntwerden des Bußgelds wies Eon die Vorwürfe zurück. „Wir werden Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen“, wird ein Sprecher des Energieversorgers im "Handelsblatt" zitiert. Man gehe "sehr sorgsam mit den rechtlichen Anforderungen an Werbe-Erlaubnisse um und stellen hohe vertragliche Maßstäbe auch an Adresslieferanten.“ Über einen möglichen Einspruch seitens Eon entscheidet das Amtsgericht Bonn.

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