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BNetzA schaltet hunderte "irreführende Ortsnetzrufnummern" ab

 – Alexander Jünger

Die Bundesnetzagentur (BNatzA) hat die Abschaltung von etwa 300 Rufnummern angeordnet, mit denen in Werbeanzeigen Ortsnähe des Unternehmens vorgetäuscht wurde. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Anordnung im Rahmen eines Eilverfahrens bestätigt.

"Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass eine Rufnummer im eigenen Vorwahlbereich zu einem am Ort ansässigen Unternehmen führt", begründet Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, die Maßnahme. Wenn Kunden und Interessenten "Ortsnähe vorgetäuscht wird, geht die Bundesnetzagentur gegen solche Wettbewerbsverstöße vor", so Homann weiter. Die nun erfolgte Abschaltung von knapp 300 Rufnummern betrifft ein Unternehmen, das Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten anbietet. Die Nummern sollten Kunden suggerieren, dass es sich dabei um ein vor Ort ansässiges Unternehmen handelt - tatsächlich wurden alle Anrufe ohne Hinweis an die Unternehmenszentrale weitergeleitet. Nach Ansicht der Regulierungsbehörde ein Tatbestand der irreführenden Werbung.

Es darf davon ausgegangen werden, dass dies nicht die letzte Maßnahme dieser Art bleiben wird. "Wir überprüfen weitere Unternehmen, die in vergleichbarer Weise eine Ortsansässigkeit vortäuschen", heißt es aus der BNetzA. Man werde "dort ebenfalls einschreiten, wenn dies erforderlich ist."

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