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Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung auf neuem Höchststand

 – Alexander Jünger

Die Bundesnetzagentur hat bis Dezember 2018 rund 210.000 Verbraucheranfragen und -beschwerden zum Telekommunikationsbereich erhalten. Im Vorjahr waren es wegen eines besonders hohen Beschwerdeaufkommens zu Ping-Anrufen insgesamt rund 290.000 Beschwerden. "Hier sind die Beschwerdezahlen stark rückläufig", so Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann. Anders sieht es im Bereich unerlaubter Telefonwerbung aus.

"Im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung haben wir in zwei Großverfahren hart durchgegriffen, dennoch steigt das Beschwerdeaufkommen weiter an", so Homann. Im Jahr 2018 erreichten die Bundesnetzagentur bis Ende November über 58.000 schriftliche Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung. Rund ein Drittel betreffen Werbung für Energieversorgungsprodukte. 2017 gingen im gleichen Zeitraum 52.000 Beschwerden ein, 2016 waren es bis einschließlich November knapp 27.000.

Die Bundesnetzagentur setzt ihren Kurs gegen unlauter agierende Unternehmen weiter fort. Im Jahr 2018 hat die Bundesnetzagentur Bußgelder in einer Höhe von über 1,1 Mio. Euro verhängt (2016: rd. 900.000 Euro). Über 800.000 Euro hiervon entfallen auf den Bereich der Energieversorgung.

In Sachen Rufnummernmissbrauch gingen im vergangenen Jahr über 110.000 schriftliche Beschwerden und Anfragen zu Rufnummernmissbrauch bei der Bundesnetzagentur ein. Im Zuge dessen wurden rund 700 Rufnummern abgeschaltet und zu rund 5.600 Rufnummern Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote verhängt. Die Bundesnetzagentur hat daneben zahlreiche Maßnahmen etwa gegen unerlaubte SMS-und Fax-Werbung, irreführende Pop-up-Fehlermeldungen, unseriöse Gewinnmitteilungen, Auskunftsdienstemissbrauch, Routerhacking, gefälschte Stellenangebote sowie Verstöße gegen Preistransparenzvorschriften angeordnet.

Erfreulicherweise sind die Beschwerdezahlen zu Ping-Anrufen im Jahr 2018 deutlich gesunken, nachdem allein im letzten Quartal 2017 und im Januar 2018 rund 79.000 Beschwerden eingegangen waren. Um Verbraucher vor teuren Rückrufen infolge von Ping-Anrufen zu schützen, hatte die Bundesnetzagentur angeordnet, dass in Mobilfunknetzen für bestimmte internationale Vorwahlen eine kostenlose Preisansage geschaltet werden muss. Seit Einführung der Preisansageplicht sind die Beschwerdezahlen auf zuletzt rund 500 Beschwerden im Dezember 2018 gesunken.

Auch mit Vertragsangelegenheiten bei Anbieterwechseln musste sich die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr beschäftigen: Rund 45.000 schriftliche Anfragen und Beschwerden (einschließlich Nachträgen) zu Fragen rund um den Telekommunikationsvertrag gingen beim Regulierer ein. Wie im Vorjahr lag das Hauptaugenmerk der Verbraucheranfragen auf Vertragsthemen und Versorgungsfragen. Ein wichtiger Aspekt hierbei sind Störungen, zum Beispiel im Zuge eines Anbieterwechsels oder eines Umzugs. Die Verbraucherinnen und Verbraucher zeigten außerdem ein verstärktes Interesse an der von der Bundesnetzagentur angebotenen Breitbandmessung sowie am deutschlandweiten Breitbandausbau.

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