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Bald schärfere Sanktionen gegen unseriöses Inkasso?

 – Alexander Jünger

Mit Interesse hat der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) Berichte vom Anfang dieses Monats verfolgt, nach denen das Bundesjustizministerium ein „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ plant. Gegenstand sollen demnach auch Maßnahmen gegen unseriöse Inkassounternehmen sein.

„Mit einer effektiveren und verschärften Aufsicht, einem effektiven Sanktionskatalog, höheren Bußgeldern gegen unseriöses Inkasso und der Möglichkeit, Registrierungen schneller widerrufen zu können, kommt der Gesetzgeber offenbar Forderungen nach, die wir als Vertreter der seriösen Inkassowirtschaft bereits seit Jahren aufgestellt haben“, kommentierte BDIU-Präsident Wolfgang Spitz. Diese Maßnahmen seien dringend notwendig, "um dubiosen Geldeintreibern das Handwerk zu legen, die dem guten Ruf der seriösen Inkassounternehmen erheblichen Schaden zugefügt haben". Sie würden außerdem dabei helfen, "um Verbraucher vor unseriösen Geschäftemachern zu schützen".

Wie der "Tagesspiegel“ berichtete, soll zudem eine neue „Kostenregelung sicherstellen, dass Verbraucher keine überzogenen Kosten mehr zahlen“. Dabei gibt es bereits jetzt festgelegteObergrenzen für Inkassokosten. „Seriöse Inkassounternehmen verursachen auch heute schon keine überzogenen Kosten“, so Spitz, der auf eine kürzlich bekannt gewordene, aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verweist. Demnach darf die Höhe der erstattungsfähigen Inkassokosten „die alternativ bei Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten nicht übersteigen“. Dies sei jedoch "selbstverständliche und gängige Praxis", an der sich die Mitgliedsunternehmen im BDIU "schon lange orientieren“. Der BDIU erwartet nun einen baldigen Gesetzesvorschlag.

Foto:pixelio.de / Thorben Wengert

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