UWG: Call Center Verband fordert spezialisierte Staatsanwaltschaften
22.10.2010 -
Wenn es nach dem Call Center Verband e. V. (CCV) geht, beschäftigen sich in Zukunft so genannte Schwerpunktstaatsanwaltschaften mit Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Zudem solle die Verfolgbarkeit von Anschlüssen erleichtert werden, die keine oder eine falsche Rufnummer übermitteln.
Die im August 2009 in Kraft getretene Gesetzesnovelle beim UWG sei Verbrauchern bekannt, wirke aber nur, wenn die Beschwerden auch in eine schnelle und systematische Verfolgung der Verstöße münden, hieß es in einer Mitteilung des Call Center Verbandes. Deswegen sollten Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet werden. "In unserer eigenen Evaluation des Gesetzes zeigt sich ganz deutlich, dass es an der zügigen und durchsetzungsstarken Verfolgung der Verstöße mangelt. Hier schaffen spezialisierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften Abhilfe. Sie bündeln Kompetenzen und Kräfte", sagte Manuel Schindler, Vizepräsident des CCV. Es sei besser, eine effektivere Strafverfolgung einzurichten, als das aktuelle Gesetz zu verschärfen, etwa durch eine schriftliche Bestätigung fernmündlich geschlossener Verträge.
Außerdem sollen nach Willen des Verbandes der Angerufene, die Bundesnetzagentur und die Staatsanwaltschaft vom Telefondienstanbieter die so genannte "network provided number" erfragen dürfen. Diese lässt eindeutige Rückschlüsse auf die Identität des Anrufers zu, auch wenn das Call Center – verbotenerweise – keine oder eine manipulierte Rufnummer übertragen hat.
Autor(en): Sarah Dreps